Textilpflegekennzeichnung
Textilkennzeichnungsverordnung
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Etikettierungsvorschriften
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Textilpflegekennzeichnung
Zur Abgabe an Letztverbraucher bestimmte Textilerzeugnisse müssen laut Textilpflege - Kennzeichnungsverordnung (BGBL Nr. 337/195 zuletzt geändert durch BGBL II Nr. 337/2009) mit Textilpflegesymbolen versehen sein.Die Pflegesymbole sind in folgender Reihenfolge zu verwenden: Waschen, Bleichen, Tumblertrocknen, Bügeln, Chemischreinigen. Die Pflegekennzeichnung stellt eine Gebrauchsanweisung dar. Sie gibt darüber Aufschluss, wie ein Textilerzeugnis am zweckmäßigsten pfleglich zu behandeln ist. Die Angaben auf dem Pflegeetikett sind in der Regel Maximalangaben, die ohne Gefahr einer dauernden Beschädigung des Textilerzeugnisses nicht überschritten werden dürfen.
Der Verein "Österreichische Arbeitsgemeinschaft für das Textilpflegekennzeichen" bildet eine Plattform für die von der Textilpflegekennzeichnung betroffenen Wirtschaftszweige. Zweck des Vereins ist die
- Mitwirkung bei der Festlegung und Förderung des internationalen Pflegekennzeichnungssystems
- Konsumenteninformation durch Herausgabe von Pflegeanleitungen für Textilien
- Beratung der Symbolanwender mit Hilfe des im Rahmen von Ginetex erarbeiteten "Technical Booklet"
Für Auskünfte wenden Sie sich an die
Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für das Textilpflegekennzeichen
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Telefon +43 (0)5 90 900 5410
Fax +43 (0)5 90 900 5416
Die Arbeitsgemeinschaft ist Mitglied bei GINETEX
(Internationale Vereinigung für Pflegekennzeichnung von Textilien)
Textilkennzeichnungsverordnung
TextilkennzeichnungsverordnungNeue EU-Textilkennzeichnungsverordnung
Links
Änderung der Textilpflegekennzeichnungsverordnung - BGBL Nr. 337, Teil II vom 19. Oktober 2009Aktuelle Fassung der Textilpflegekennzeichnungsverordnung BGBl. Nr.337/1975 (zuletzt geändert mit BGBl.II Nr. 337/2009)
Richtlinie für die Pflegekennzeichnung von Textilien - Kurzfassung 2009
Pflegekarte
Folder - Pflegeanleitung für Textilien
Materialkennzeichnung
In Österreich feilgehaltene oder sonst in Verkehr gesetzte Textilerzeugnisse müssen laut Textilkennzeichnungsverordnung BGBl. Nr. 890/93 mit einer Rohstoffgehaltsangabe und dem Gewichtsanteil der einzelnen Fasern gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muß in deutscher Sprache deutlich sicht- und lesbar am oder im Textilerzeugnis erfolgen. Abkürzungen sind unzulässig. Bei Textilerzeugnissen, die dem Letztverbraucher verpackt angeboten werden (z.B. Hemden, Strumpfhosen) genügt ein Aufdruck bzw. Klebeetikett auf der Verpackung.Die Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung basieren auf einer EU-Richtlinie, die von den 15 EU-Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt wurde.
Etikettierungsvorschriften
Eine von der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebene Broschüre "Etikettierungsvorschriften für Bekleidung" gibt Aufschluß über die Kennzeichnungsvorschriften in über 50 Ländern.Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Schönhofer, Tel.: +43 (0)5 90 900 DW 4904.
Die Euratex hat im Jahr 2010 eine Umfrage nach den textilen Kennzeichnungsanforderungen weltweit gestartet, die Ergebnisse sehen Sie im folgenden Link:
Worldwide labelling 2010
EU
EU TextilkennzeichnungEuratex Pressemeldung










