Barrierefreiheitserklärung www.textilindustrie.at

 
Der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie – BERUFSGRUPPE TEXTILINDUSTRIE ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: http://www.textilindustrie.at
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • PDF und Office Dokumente:
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
  • Auf einzelnen Seiten werden interaktive Grafiken eingebunden (HTML 5 Canvas). Diese können von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.4.4 (Skalierbarkeit von Text), 1.4.5 (Text statt Bilder) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
  • Bei Filterfunktionen (z.B. Firmensuche, Produktsuche oder Produktliste) kommt ein eigenes PHP-Script zum Einsatz wodurch des WCAG Erfolgskriterium 1.3.2 möglicherweise nicht erfüllt wird.
  • Nicht jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle vor allem für den Seitennavigationsbereich, hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist. Damit ist das WCAG Erfolgskriterien 2.4.7 nicht erfüllt.
  • Nicht für alle Bilder sind entsprechende Bildbeschreibungen vorhanden, womit das WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 teilweise nicht erfüllt wird.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Da verhältnismäßig viele Bilder auf der Website eingebunden sind würde eine entsprechende Beschreibung jedes Bildes eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien, Bilder oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie – BERUFSGRUPPE TEXTILINDUSTRIE liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 
Diese Erklärung wurde am 14.10.2020 erstellt.
 
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dextra Data Solutions GmbH. vorgenommenen Bewertung erstellt. Dabei wurden die folgenden Bereiche und Templates untersucht: Startseite, Firmen/Produkte Suche, News, Jahrestagung und Kontakte.
 
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
 
Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.10.2020 aktualisiert.
 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

 
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
 
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
 
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an textil@textilindustrie.at.
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

 
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
 
Kontaktformular der Beschwerdestelle
 
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
 
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
 
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren