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Textilpflegekennzeichnung

Zur Abgabe an Letztverbraucher bestimmte Textilerzeugnisse müssen laut Textilpflege - Kennzeichnungsverordnung (BGBL Nr. 337/195 zuletzt geändert durch BGBL II Nr. 337/2009) mit Textilpflegesymbolen versehen sein.

Die Pflegesymbole sind in folgender Reihenfolge zu verwenden: Waschen, Bleichen, Tumblertrocknen, Bügeln, Chemischreinigen. Die Pflegekennzeichnung stellt eine Gebrauchsanweisung dar. Sie gibt darüber Aufschluß, wie ein Textilerzeugnis am zweckmäßigsten pfleglich zu behandeln ist. Die Angaben auf dem Pflegeetikett sind in der Regel Maximalangaben, die ohne Gefahr einer dauernden Beschädigung des Textilerzeugnisses nicht überschritten werden dürfen.

Der Verein "Österreichische Arbeitsgemeinschaft für das Textilpflegekennzeichen" bildet eine Plattform für die von der Textilpflegekennzeichnung betroffenen Wirtschaftszweige. Zweck des Vereins ist die

 

  • Mitwirkung bei der Festlegung und Förderung des internationalen Pflegekennzeichnungssystems
  • Konsumenteninformation durch Herausgabe von Pflegeanleitungen für Textilien
  • Beratung der Symbolanwender mit Hilfe des im Rahmen von Ginetex erarbeiteten "Technical Booklet"

    Für Auskünfte und zur Bestellung von Pflegeanleitungen wenden Sie sich an die

     

    Österreichische Arbeitsgemeinschaft
    für das Textilpflegekennzeichen
    A-1010 Wien, Rudolfsplatz 12

    Telefon +43 (0)1 - 533 37 26-34 • Fax +43 (0)1 - 533 37 26-40
    Die Arbeitsgemeinschaft ist Mitglied bei GINETEX
    (Internationale Vereinigung für Pflegekennzeichnung von Textilien)