Textilchemie
 

Ausbildungsordnung: Textilchemie BGBLA 2013 II 142

 
Schwerpunkte:
 

      • Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien
      • Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen
      • Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredlungspartien
      • Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredlung (Färben, Bedrucken, Beschichten, Appretieren) von Textilien
      • rechnergestütztes Überwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Dokumentieren von Betriebsdaten
      • Durchführen von textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken zum Beispiel zur Faseranalyse oder zur Bestimmung von Echtheiten
      • Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen
      • Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards



 

Textiltechnologie
 

Pressemeldung: Lehrberuf Textiltechnologie vom 4. März 2021


Ausbildungsordnung: Textiltechnologie BGBLA 2013 II 144

 
Schwerpunkte:
 

      • Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-und Ausgangsstoffe
      • Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion
      • Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften
      • Rechnergestütztes Überwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Dokumentieren von Betriebsdaten
      • Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen
      • Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen
      • Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen
      • Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards