Code of Conduct


Code of Conduct



Geänderte Einstufung in die neuen Lohngruppen der Arbeiter in der Textilindustrie


Bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Jahre 2003 bzw. 2008 wurde beschlossen, die veralteten Lohngruppenschemata aus den 1950-er Jahren zu reformieren und diese unter der Prämisse der Kostenneutralität einer zeitgemäßen, praktikablen Lösung zu zuführen.


Schlussendlich haben sich die Sozialpartner auf ein 6-stufiges, für ganz Österreich einheitliches tätigkeitsbezogenes Lohngruppenschema geeinigt. Für die drei Lohngebiete der Textilindustrie gelten weiterhin unterschiedliche Lohntabellen. Anlässlich der Kollektivvertragsverhandlungen 2016 wurde vereinbart, dass die Textilmitgliedsfirmen bis 31.10.2016 die Umstellung auf das neue System vornehmen.


Grundsätzlich weist die Textilindustrie durchschnittlich ausreichende Überzahlungen für die Gesamtbranche auf. In jedem Fall erfolgt die Überleitung von den alten in die neuen Lohngruppen unter Ausnützung der individuellen Überzahlung.


Die Einstufung in die neuen Lohngruppen hat unter Berücksichtigung der beschriebenen Tätigkeiten und – wo vorgesehen – einschlägigen Berufsausbildung zu erfolgen.


Vorgangsweise:

  1. Kontrolle: Welche alte Lohngruppe, in der der Mitarbeiter jetzt eingestuft ist, entspricht der neuen Lohngruppe.
  2. Vergleich des alten IST-Lohnes und des neuen KV-Stundenlohns; dadurch, dass die kollektivvertraglichen Mindestlöhne neu festgesetzt wurden, ist immer zu prüfen, ob der neue IST-Lohn den neuen KV-Lohn erreicht.

Wenn das nicht der Fall ist, muss auf den neuen KV-Lohn angehoben werden. (Diese Vorgangsweise war bereits auch in der Vergangenheit notwendig!) In keinem Fall muss bei der Überleitung in die neuen Lohngruppen die individuelle Überzahlung aufrecht bleiben.

Das könnte sogar dazu führen, dass Mitarbeiter nach der Überleitung keine Überzahlung im Lohn mehr vorfinden.


Für den Fall, dass die Überzahlung nicht ausreicht, muss der IST-Lohn auf den neuen Mindest-KV-Lohn angehoben werden, damit der Mitarbeiter nicht unterkollektivvertraglich entlohnt wird. In diesen Fällen sind dadurch Kostenbelastungen denkbar.


Für Betriebe mit geringen Überzahlungen, die durch die Einführung des neuen Lohnsystems außerordentlich hoch finanziell belastet werden, wurde mit der Gewerkschaft die Anwendung von betriebsspezifischen (eigens zu treffenden) Sonderregelungen vereinbart, um die Kostenbelastung zu dämpfen. Eine außerordentliche Belastung liegt dann vor, wenn die Auswirkung der Einführung zum Stichtag 31.10.2016 größer als 0,5 % der Lohn- UND Gehaltssumme September 2016 (bei Angestellten gibt es keine Änderungen, die Gehaltssumme bleibt prinzipiell unverändert!) beträgt.


Mitgliedsunternehmen, die Kostensteigerungen von mehr als 0,5% der Lohn- und Gehaltssumme feststellen und diese Kosten betriebsindividuell dämpfen – respektive verzögern müssen, nehmen bitte Kontakt mit dem Fachverband,

Mag. Ursula Feyerer, feyerer@textilindustrie.at, Tel. +43 5 90 900 5410 auf.


Lohngruppen Neu Innerösterreich


Lohngruppen Neu Tirol


Lohngruppen Neu Vorarlberg


Muster Dienstzettel Arbeiter


Muster Dienstzettel Angestellte



Monatslohn


Eine weitere Änderung, die bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2016 vereinbart wurde, ist die Umstellung bei den Arbeitern vom Stundenlohn auf einen Monatslohn.


Dieser soll spätestens bis 1.5.2018 eingeführt sein! Vorteil ist, dass jeden Monat die gleiche Lohnsumme bzw. für den Arbeiter der gleiche Lohn zur Auszahlung kommt!


Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Feyerer unter +43 5 90 900 5410 von der Berufsgruppe Textilindustrie.