Textilkennzeichnungsverordnung
Textilpflegekennzeichnung
Zur Abgabe an Letztverbraucher bestimmte Textilerzeugnisse müssen laut Textilpflege – Kennzeichnungsverordnung (BGBL Nr. 337/195 zuletzt geändert durch BGBL II Nr. 337/2009) mit Textilpflegesymbolen versehen sein.
Die Pflegesymbole sind in folgender Reihenfolge zu verwenden: Waschen, Bleichen, Tumblertrocknen, Bügeln, Chemischreinigen. Die Pflegekennzeichnung stellt eine Gebrauchsanweisung dar. Sie gibt darüber Aufschluss, wie ein Textilerzeugnis am zweckmäßigsten pfleglich zu behandeln ist. Die Angaben auf dem Pflegeetikett sind in der Regel Maximalangaben, die ohne Gefahr einer dauernden Beschädigung des Textilerzeugnisses nicht überschritten werden dürfen.
Wichtiger Hinweis zur Verwendung der Pflegekarte und der Broschüre Pflegeanleitung für Textilien:
ACHTUNG bei der Verwendung des Symbols für keine Nassreinigung möglich!
Die Pflegekarte und die Broschüre Pflegeanleitung für Textilien
stammen von Ginetex und hier gibt es eine Diskrepanz zur österreichischen Rechtslage:
Gemäß der österreichischen Textilpflegekennzeichnungs-Verordnung ist nach wie vor das Symbol für keine Nassreinigung möglich als schwarz ausgefüllter Kreis und mit dem Zeichen X durchkreuzt darzustellen!
Die in diesen Arbeitsbehelfen befindlichen Symbole für das natürliche Trocknen sind gemäß der österreichischen Textilpflegekennzeichnungs-Verordnung nicht zwingend anzuführen. Da sie aber in anderen Ländern verwendet werden, können sie auf dem Etikett erscheinen.
Der Verein „Österreichische Arbeitsgemeinschaft für das Textilpflegekennzeichen“ bildet eine Plattform für die von der Textilpflegekennzeichnung betroffenen Wirtschaftszweige. Zweck des Vereins ist die
- Mitwirkung bei der Festlegung und Förderung des internationalen Pflegekennzeichnungssystems
- Konsumenteninformation durch Herausgabe von Pflegeanleitungen für Textilien
- Beratung der Symbolanwender mit Hilfe des im Rahmen von Ginetex erarbeiteten „Technical Booklet“
Für Auskünfte wenden Sie sich an die
Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für das Textilpflegekennzeichen
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Telefon +43 (0)5 90 900 5410
Die Arbeitsgemeinschaft ist Mitglied bei GINETEX
(Internationale Vereinigung für Pflegekennzeichnung von Textilien)
Änderung der Textilpflegekennzeichnungsverordnung – BGBL Nr. 337, Teil II vom 19. Oktober 2009
Gesamte Rechtsvorschrift für Textilpflegekennzeichnungsverordnung, Fassung vom 23.07.2010
Richtlinie für die Pflegekennzeichnung von Textilien – Kurzfassung 2009
Broschüre – Pflegeanleitung für Textilien
Textilkennzeichnungsverordnung
EU-Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011
Neue EU-Textilkennzeichnungsverordnung – Übersicht über Änderungen
Änderung EU – Textilkennzeichnung
vormalige österr. Textilkennzeichnungsverordnung